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Gemäß Art. 9 REMIT müssen sich Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland bei der Bundesnetzagentur registrieren.
Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten.
Marktteilnehmer sind gemäß Art. 9 REMIT verpflichtet, sich bei einer nationalen Regulierungsbehörde registrieren zu lassen. Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um das Thema Registrierung.
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Die Registrierungen der Marktteilnehmer bei den Regulierungsbehörden werden von ACER gesammelt und in einem europäischen Register veröffentlicht.
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