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Rechts­grund­la­gen

REMIT

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) dient der Stärkung des Vertrauens der Verbraucher und anderer Marktteilnehmer in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Ziel ist es sicherzustellen, dass die auf den Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage wiederspiegeln und dass aus dem Marktmissbrauch keine unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden können. Dazu gehören die Verbote von Insider-Handel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt. REMIT bildet die Hauptrechtsgrundlage für die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts. Sie ist seit dem 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsländern. Die ebenfalls bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ist nationale Marktüberwachungsstelle gemäß REMIT.

EnWG

Der Gesetzgeber hat die Bundesnetzagentur im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den notwendigen Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet. Die Art und Höhe der Sanktionen für Verstöße gegen die REMIT sind ebenfalls im EnWG normiert. Das EnWG unterscheidet je nach Schwere des Verstoßes zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.