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Norm­tex­te

Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)

Die REMIT dient der Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Um unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch zu verhindern, sind Insider-Handel und Marktmanipulation verboten.

REMIT (deutsch)
REMIT (englisch)

REMIT Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014

Die REMIT-Durchführungsverordnung legt die Inhalte, Formate und Übermittlungswege für die nach REMIT an ACER zu meldenden Großhandelsdaten verbindlich fest.

REMIT-Durchführungsverordnung

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

Das EnWG stattet die Bundesnetzagentur mit den notwendigen Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen hinsichtlich der Verbote und Verpflichtungen gemäß REMIT aus. Sanktionen sind insb. in den §§ 95, 95a und 95b EnWG geregelt.

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

Merk­blät­ter

Die Bundesnetzagentur hat nachfolgende Merkblätter zur Anwendung der REMIT veröffentlicht.

Merkblatt 1 – Effektive und rechtzeitige Veröffentlichung von Insider-Informationen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT

Insider-Informationen müssen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT rechtzeitig und effektiv veröffentlicht werden. Das Merkblatt bietet Hinweise über Art, Inhalt und Form der Veröffentlichungspflicht.

Merkblatt zur effektiven und rechtzeitigen Veröffentlichung von Insider-Informationen (pdf, 68 KB)

Merkblatt 2 – Aufschub der Veröffentlichung von Insider-Informationen gemäß Art. 4 Abs. 2 REMIT

Die Bekanntgabe von Insider-Informationen darf gemäß Art. 4 Abs. 2 REMIT auf eigene Verantwortung ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden. Das Merkblatt bietet Handlungshinweise zur Anwendung der Ausnahme.

Merkblatt zum Aufschub der Veröffentlichung von Insider-Informationen (pdf, 57 KB)

Merkblatt 3 – Ausnahme vom Insider-Handelsverbot gemäß Art. 3 Abs. 4 b) REMIT

Insider-Handel ist gemäß Art. 3 Abs. 1 REMIT verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht Art. 3 Abs. 4 b) REMIT eine Ausnahme vom Insider-Handelsverbot vor. Das Merkblatt erläutert die Anwendung dieser Ausnahme.

Merkblatt zur Ausnahme vom Insiderhandelsverbot (pdf, 262 KB)

Merkblatt 4 – Adressaten von Registrierungs- und Datenmeldepflichten gemäß REMIT

Das Merkblatt gibt einen Überblick, wer sich gemäß der REMIT bei der Bundesnetzagentur registrieren muss, und für wen und seit wann Datenmeldepflichten bestehen.

Merkblatt zu Adressaten von Registrierungs- und Datenmeldepflichten (pdf, 61 KB)

Merkblatt 5 – Hintergründe zu den von der Bundesnetzagentur verhängten Bußgeldern wegen Marktmanipulation am Stromgroßhandel an den Tagen mit hohen Systemungleichgewichten im Juni 2019

Hintergründe, Einschätzung und Bewertung der Bundesnetzagentur hinsichtlich einer möglichen Marktmanipulation am Stromgroßhandels im Juni 2019.

Merkblatt Hintergründe zu den von der Bundesnetzagentur verhängten Bußgeldern wegen Marktmanipulation am Stromgroßhandel an den Tagen mit hohen Systemungleichgewichten im Juni 2019 (pdf, 295 KB)

Do­ku­men­te zur Re­gis­trie­rung

ACER Decision

Die Daten, die von den Marktteilnehmern bei der Registrierung angegeben werden müssen, sind von ACER auf Grundlage von Art. 9 Abs. 3 REMIT am 26. Juni 2012 in der ACER Decision 1-2012 (pdf, 4 MB) festgelegt.

Handbuch zur Registrierung von Marktteilnehmern gemäß Artikel 9 REMIT

Im Handbuch zur Registrierung von Marktteilnehmern gemäß Artikel 9 REMIT (pdf, 1 MB) wird der Registrierungsvorgang im CEREMP-Registrierungsportal vollständig beschrieben.

Un­ver­bind­li­che Leit­li­ni­en von ACER

ACER Guidance on the application of REMIT

Um eine koordinierte und einheitliche Anwendung der REMIT in den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, veröffentlicht ACER unverbindliche Leitlinien. Diese sind an die nationalen Regulierungsbehörden gerichtet und empfehlen insbesondere, wie die Definitionen aus Art. 2 REMIT in der Praxis anzuwenden sind.

ACER Guidance (englisch)