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Registrierungsfrist 7. April 2016 beachten

Nach Art. 9 REMIT haben Marktteilnehmer eine Registrierungspflicht bis zum 7. April 2016.

Bis 7. April 2016 müssen sich Marktteilnehmer, die meldepflichtige Transaktionen abschließen, nach Art. 9 REMIT registrieren. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, diese Registrierung frühzeitig durchzuführen und ausreichend Zeit für Rückfragen oder Korrekturen einzuplanen.

Darüber hinaus sollten alle bereits registrierten Marktteilnehmer ihre Registrierungsdaten auf Korrektheit und Aktualität überprüfen. Marktteilnehmer, die ab 7. April 2016 Transaktionen an ACER melden müssen, müssen vorher auch ihren für die Datenmeldung zuständigen Registered Reporting Mechanism (RRM) in Abschnitt 5 angeben.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Registrierung.

Stand: 12.02.2016