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Han­dels- und Fun­da­men­tal­da­ten

Gemäß Art. 8 Abs. 1 und Abs. 5 REMIT müssen Transaktions- und Fundamentaldaten an ACER gemeldet werden.

Grundsätzlich müssen alle Transaktionen mit Großhandelsprodukten, die Strom oder Gas betreffen, gemeldet werden.

Die zu meldenden Fundamentaldaten beziehen sich auf die Kapazität und Nutzung von Anlagen

  • zur Erzeugung und Speicherung
  • zum Verbrauch
  • zur Übertragung/Fernleitung

von Strom und Erdgas oder über die Kapazität und Nutzung von Flüssiggasanlagen. Zusätzlich sind auch geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten der genannten Anlagen zu melden. Dabei beschränken sich die Meldepflichten für den einzelnen Marktteilnehmer auf ein Mindestmaß, indem die erforderlichen Informationen soweit wie möglich mithilfe bestehender Quellen erfasst werden (z.B. European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO-E), European Network of Transmission System Operators for Gas (ENTSO-G), Netzbetreiber).

Eine Konkretisierung der zu meldenden Transaktions- und Fundamentaldaten sowie der Meldewege ergibt sich aus der REMIT-Durchführungsverordnung.

Diese gemäß REMIT zu meldenden Daten müssen entweder durch den Marktteilnehmer selbst oder durch eine andere in Art. 8 Abs. 4 REMIT genannte natürliche oder juristische Person (z.B. Meldesysteme, Marktplätze, Transaktionsregister) an ACER gemeldet werden.

Die genauen Meldewege sind ebenfalls in der REMIT-Durchführungsverordnung definiert.

Rolle der Markttransparenzstelle

Die gesammelten Daten werden durch ACER an die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) weitergeleitet und von der Bundesnetzagentur für ihre REMIT-Durchsetzungsaufgaben genutzt. Eine mehrfache Meldung identischer Daten an verschiedene Stellen wird damit vermieden.