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Ver­dachts­fäl­le

Verdächtiges Handelsverhalten eines oder mehrerer Marktteilnehmer wird von den Börsen, Brokerplattformen oder Marktteilnehmern angezeigt. Verdachtsanzeigen, die die Bundesnetzagentur erhält, bezeichnet diese als Verdachtsfälle. Es sind damit Fälle, die den Verdacht eines REMIT-Verstoßes beinhalten. Die Bundesnetzagentur analysiert in jedem Einzelfall, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die REMIT vorliegen. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten leitet sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dies hat sie bisher erst in einem Fall getan und das Verfahren im Februar 2019 mit Bußgeldbescheiden abgeschlossen. Näheres zu diesem Verfahren finden Sie im hier und im Monitoringbericht 2020.

Die folgende Grafik zeigt die jährliche Anzahl der Verdachtsfälle.

Verdachtsfallstatistik 2012 bis 2020

Verdachtsfallstatistik 2020

Im Jahr 2020 ist ein Rückgang in der gesamten Menge der Verdachtsfälle gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die Zahl der Fälle mit Verdacht auf Marktmanipulation hat sich annähernd halbiert. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Fälle mit Verdacht auf Insiderhandel im Vergleich zum Vorjahr beinahe verdoppelt.

Teilweise handelt es sich bei den angezeigten Verdachtsfällen um solche mit grenzüberschreitenden Aspekten. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Handelsverhalten an der Börse ein Produkt eines anderen Mitgliedstaates betrifft als der Marktteilnehmer aufgrund seines Sitzes registriert ist. In grenzüberschreitenden Fällen sind auch die Energieregulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten betroffen bzw. werden durch diese federführend bearbeitet. Die Zahl der grenzüberschreitenden Verdachtsfälle war im Jahr 2020 stark rückläufig. Sie sank von 17 auf 6 Fälle.