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Hin­wei­se auf Ver­stö­ße

Aufgaben von PPATs

Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren (PPATs), sind nach Art. 15 REMIT verpflichtet, unverzüglich die Bundesnetzagentur zu informieren, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass eine Transaktion eines Verstoßes gegen Art. 3 oder Art. 5 REMIT verstoßen könnte. Der Verdacht kann über die „Notification Platform“ von ACER gemeldet werden.

ACER Notification Platform

Die „Notification Platform“ dient als zentrale Meldeplattform für Hinweise auf Verstöße gegen Art. 3 und Art. 5 REMIT und für die Meldung von Ausnahmen gemäß Art. 3 Abs. 4 b) und Art. 4 Abs. 2 REMIT an ACER und die Bundesnetzagentur.
Durch die Nutzung der Plattform kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, da die Informationen an ACER und die jeweils zuständige nationale Regulierungsbehörde weitergeleitet werden. Eine zusätzliche Meldung an die Bundesnetzagentur ist somit nicht notwendig.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Hinweis auf einen Verstoß gegen die REMIT telefonisch unter der Rufnummer +49 228 14 6000, elektronisch an die E-Mail Adresse remit@bnetza.de oder postalisch an die folgende Adresse zu melden:

Bundesnetzagentur
Referat 614
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, Aufgaben nach REMIT, SMARD – Strommarktdaten
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Nennen Sie uns bitte die Person(en), gegen die sich Ihr Verdacht richtet. Schildern Sie die verdächtigen Vorgänge so genau wie möglich. Sie ermöglichen es uns, konkrete Daten heranzuziehen, um eingehend zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die REMIT vorliegt. Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, weiteren Schaden zu verhindern.

Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, verfolgt die Bundesnetzagentur den Verstoß. Bei dem Verdacht des Vorliegens einer Straftat gibt die Bundesnetzagentur den Vorgang gemäß § 68a EnWG an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis unserer Ermittlungen informieren können.