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Registrierung

Gemäß Art. 9 REMIT müssen sich alle "Marktteilnehmer, die Transaktionen abschließen, die gemäß Art. 8 Absatz 1 der Agentur zu melden sind, [...] bei der nationalen Regulierungsbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben oder ansässig sind, oder, falls sie nicht in der Union ihren Sitz haben oder ansässig sind, in dem Mitgliedstaat in dem sie tätig sind, registrieren lassen".

Die Daten, die von den Marktteilnehmern bei der Registrierung angegeben werden müssen, wurden auf Grundlage von Art. 9 Abs. 3 REMIT am 26. Juni 2012 in der ACER Decision 01-2012 festgelegt.

Die Registrierung erfolgt bei der Bundesnetzagentur online über das von ACER bereitgestellte Registrierungsportal CEREMP (Centralized European Register for Energy Market Participants).

Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten.

Inhalt

Re­gis­trie­rungs­por­tal

Marktteilnehmer sind gemäß Art. 9 REMIT verpflichtet, sich bei einer nationalen Regulierungsbehörde registrieren zu lassen. Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um das Thema Registrierung.

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Eu­ro­päi­sches Re­gis­ter

Die Registrierungen der Marktteilnehmer bei den Regulierungsbehörden werden von ACER gesammelt und in einem europäischen Register veröffentlicht.

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