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Inkrafttreten der REMIT Durchführungsverordnung

Die REMIT Durchführungsverordnung ist am 7. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung legt die konkreten Inhalte, Formate und Übermittlungswege für die nach REMIT an ACER zu meldenden Großhandelsdaten verbindlich fest, auf die auch die MTS Strom/Gas zurückgreifen wird.

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts („REMIT“) ist seit Dezember 2011 in Kraft. Sie dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt und begründet Meldepflichten von Marktteilnehmern gegenüber der Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden.

Am 18. Dezember 2014 hat die europäische Kommission gemäß Art. 8 Abs. 2 und Abs. 6 REMIT einheitliche Vorschriften über die Meldung von Informationen an ACER veröffentlicht. Seit dem 7. Januar 2015 ist die Durchführungsverordnung zur REMIT in Kraft. Sie konkretisiert,

• welche Transaktions- und Fundamentaldaten gemeldet werden müssen,
• wer diese melden muss,
• wann diese gemeldet werden müssen,
• an wen diese gemeldet werden müssen,
• wie diese gemeldet werden müssen,
• und ob Bagatellgrenzen existieren.

Die REMIT Durchführungsverordnung ist für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) von großer Bedeutung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird die MTS Strom/Gas in großem Umfang auf die von ACER auf europäischer Ebene erhobenen Daten zurückgreifen. Nur in begrenztem Maße wird sie auf nationaler Ebene weitere, für den deutschen Markt relevante Strom- und Gasmarktdaten erheben. Durch den Rückgriff auf die Datensammlung von ACER wird eine doppelte Meldung von Daten durch die Marktteilnehmer vermieden.

Den Text der REMIT Durchführungsverordnung finden Sie im Bereich Dokumente.

Stand: 15.01.2015