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Notification Platform

Die Adressaten der REMIT, wie Marktteilnehmer am Strom- und Gasgroßhandelsmarkt unterliegen verschiedenen Melde- und Informationspflichten, welche über die ACER Notification Platform an die Bundesnetzagentur und an ACER abgegeben werden können.

Zu den Melde- und Informationspflichten der Marktteilnehmer nach der EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) zählt sowohl die Meldepflicht bezüglich der Inanspruchnahme der Ausnahmen zum Insiderhandelsverbot gemäß Art. 3 (4) b)  REMIT und zur Veröffentlichungspflicht von Insider-Informationen gemäß Art. 4 (2) REMIT als auch die Meldepflicht gemäß Art. 15 REMIT.

Durch die korrekte und vollständige Eintragung ihrer Meldung über die Notification Platform kommen Marktteilnehmer ihrer Meldepflicht nach: die Informationen werden automatisch an die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und an die jeweils zuständige nationale Regulierungsbehörde, in Deutschland also die Bundesnetzagentur, weitergeleitet. Eine zusätzliche Meldung an die Bundesnetzagentur ist somit nicht erforderlich.

Ausführlichere Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Meldepflichten erhalten Sie im Bereich Verstöße.

Stand: 15.01.2015