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Informationen

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Verfolgung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2012 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Nur Großhandelspreise, die ein unverzerrtes Bild von Angebot und Nachfrage vermitteln, können Marktteilnehmern eine zutreffende Grundlage für ihre Entscheidungen bieten. Daher sind Insider-Handel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen und Marktmachtmissbrauch gesetzlich verboten. Hinweise auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen die REMIT erhält die Bundesnetzagentur vor allem über die "Notification Platform" von ACER.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben, den Rechtsgrundlagen und der Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der REMIT.

Inhalt

Auf­ga­ben

Die Bundesnetzagentur überwacht die Großhandelsmärkte für Strom und Gas gemäß der REMIT. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbsumfeldes und transparenter Energiemärkte durch die Ahndung von Insider-Handel und Marktmanipulation sowie die Registrierung der Marktteilnehmer.

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Rechts­grund­la­gen

Die REMIT weist die Umsetzung der Marktmissbrauchsverbote den nationalen Regulierungsbehörden zu. Dazu wurde die Bundesnetzagentur mit weiteren Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet. Entsprechende Befugnisse zur Durchsetzung der Verbote und Verpflichtungen der REMIT sind im EnWG normiert.

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Do­ku­men­te

Hier finden Sie wichtige Dokumente mit Bezug zur Überwachung der Großhandelsmärkte für Strom und Gas. Dies beinhaltet verschiedene Normtexte sowie Merkblätter der Bundesnetzagentur.

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Ter­mi­ne

Hier finden Sie Veranstaltungstermine der Bundesnetzagentur sowie für die REMIT Umsetzung relevante Daten und Fristen.

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Fra­gen und Ant­wor­ten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um REMIT.

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