Informationen
Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Verfolgung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2012 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Nur Großhandelspreise, die ein unverzerrtes Bild von Angebot und Nachfrage vermitteln, können Marktteilnehmern eine zutreffende Grundlage für ihre Entscheidungen bieten. Daher sind Insider-Handel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen und Marktmachtmissbrauch gesetzlich verboten. Hinweise auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen die REMIT erhält die Bundesnetzagentur vor allem über die "Notification Platform" von ACER.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben, den Rechtsgrundlagen und der Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der REMIT.