ACER: Datenlücken bei Transaktionsmeldungen
ACER hat in einem offenen Brief auf Datenqualitätsprobleme bei Transaktionsmeldungen gemäß REMIT hingewiesen. Der Brief richtet sich an Marktteilnehmer, organisierte Marktplätze und Datenmelder, sogenannte Registered Reporting Mechanisms (RRMs).
ACER analysiert kontinuierlich die ihr nach REMIT übermittelten Transaktionsmeldungen hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit. Dabei stellte sie Fehler fest. Aufgrund der immer noch sehr jungen Verpflichtungen nach REMIT und der umfangreichen Meldeerfordernisse war dies zwar zu erwarten, sollte aber dauerhaft deutlich verbessert werden.
ACER beabsichtigt daher in einem kooperativen Ansatz mit den RRMs die Datenqualität zu erhöhen. Da grundsätzlich die Marktteilnehmer für die Datenmeldung verantwortlich sind, bittet ACER um Beachtung ihrer Hinweise zur Datenmeldung. Insbesondere fordert ACER eine Überprüfung der zu meldenden Daten von Marktteilnehmern sowie organisierten Marktplätze und fordert dazu auf, fehlerhafte Meldungen auch nachträglich zu korrigieren. Das gilt auch für in der Zwischenzeit erfüllte Geschäfte.
Meldefehler auch nachträglich korrigieren
Für Marktteilnehmer wichtig: Wenn sie Fehler bei der Datenmeldung identifiziert haben, sollten sie das ihrem RRM umgehend mitteilen. Dieser muss dann die notwendigen Schritte für eine Korrektur einleiten.
Die Sicherstellung der Datenqualität ist für ACER, die Bundesnetzagentur und die dort eingerichtete Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas eine wichtige Grundlage für die effektive Aufsicht über den Energiegroßhandelsmarkt. Der offene Brief dient als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen und bietet einen Überblick über die am häufigsten festgestellten Datenqualitätsmängel.
Die Bundesnetzagentur unterstützt das zunächst kooperative Vorgehen von ACER zur Steigerung der Datenqualität. Wie von ACER in ihrem Schreiben angekündigt, wird die Bundesnetzagentur allerdings die Meldepflichten notfalls auch durchsetzen. In Deutschland stellt jede nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgte Transaktionsmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann.
Hier gibt es weitere Informationen zu REMIT und den Meldepflichten, den Brief im Wortlaut gibt es auf der Homepage von ACER.
Stand: 28.02.2017