ACER: Hinweise zur Veröffentlichung von Insider-Informationen
In einem offenen Brief gibt ACER Hinweise für Marktteilnehmer zur Veröffentlichung von Insider-Informationen.
ACER erstellte einen offenen Brief zur Veröffentlichung von Insiderinformationen und zur Verwendung von geeigneten Plattformen. Dieser richtet sich an Marktteilnehmer, die aufgrund der REMIT verpflichtet sind, Insiderinformationen effektiv und rechtzeitig zu veröffentlichen. In den letzten Monaten beobachtete ACER die Veröffentlichungspraxis der Marktteilnehmer. Hierbei stellte ACER fest, dass die meisten Marktteilnehmer ihre eigene Internetseite verwenden, um Insiderinformationen zu veröffentlichen. In vielen Fällen stellen diese jedoch keine sog. Web-Feeds bereit, die es ACER erlauben, Veröffentlichungen einzusammeln. Die Verpflichtung, solche Web-Feeds bereitzustellen, besteht gemäß Artikel 10 der REMIT Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014. ACER weist diesbezüglich auf die Anleitung zur Datenmeldung (Manual of Procedures, Seite 31) hin. Dort steht ausdrücklich, dass ACER Veröffentlichungen von Insiderinformationen ab 1.1.2017 durch Web-Feeds einsammeln wird. Alternativ zur Implementierung von Web-Feeds empfiehlt ACER die Verwendung von vorhandenen Plattformen für Insiderinformationen (siehe „Plattformen für Insider-Informationen“).
Die Bundesnetzagentur bittet darum, den ACER-Brief zu beachten, damit sich die Datenqualität verbessert. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Pflicht zur Einhaltung der Transparenzverordnung (VO (EU) Nr. 543/2013) hin.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt Marktteilnehmern die Beachtung des ACER-Briefs bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung, Insiderinformationen nach Art. 4 REMIT zu veröffentlichen.
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Stand: 04.09.2018