Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden.
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben am 27. September 2019 den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel veröffentlicht.
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Leitfaden für die Missbrauchsaufsicht Strom (pdf, 266 KB)
Der Entwurf des Leitfadens wurde vom 20. März bis 20. Mai 2019 schriftlich konsultiert. In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt 12 Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.
Entwurfsfassung des Leitfadens für die Missbrauchsaufsicht Strom (pdf, 544 KB)
Wie in der Pressemitteilung zur Konsultation angekündigt, werden im Folgenden die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Personenbezogene Daten in den Stellungnahmen wurden geschwärzt.