Aktualisiertes Merkblatt und Handbuch
Die Bundesnetzagentur hat ihr Merkblatt 1 zur Veröffentlichung von Insider-Informationen aktualisiert. Aus diesem Grund wurde auch das Handbuch angepasst.
Das Merkblatt 1 zur effektiven und rechtzeitigen Veröffentlichung von Insider-Informationen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) wurde aktualisiert. Die Bundesnetzagentur folgt der Einschätzung von ACER und sieht eine Veröffentlichung von Insider-Informationen zukünftig nur noch dann als effektiv an, wenn sie über eine Plattform zur Veröffentlichung von Insider-Informationen, eine sogenannte „Inside Information Platform (kurz IIP)“, erfolgt. Diese IIPs müssen von ACER formulierte Mindestanforderungen erfüllen.
Hiervon ist im CEREMP-Portal der Eintrag „Veröffentlichung der Insider-Informationen“ betroffen. Daher hat die Bundesnetzagentur das Handbuch zur Registrierung von Marktteilnehmern angepasst. Der Eintrag im CEREMP-Portal ist von allen Marktteilnehmern bis 1.1.2021 entsprechend der Vorgaben anzupassen.
Link zum Merkblatt
Link zum Handbuch zur Registrierung von Marktteilnehmern