ACER: Neue Hinweise zur Datenqualität
ACER hat ein drittes Schreiben mit Hinweisen zur Datenqualität veröffentlicht.
Am 26.07.2019 veröffentlichte ACER ein drittes Schreiben zur REMIT-Datenqualität. Dieses richtet sich an alle Personen, die aufgrund der REMIT zur Datenmeldung verpflichtet sind. Dies sind vor allem organisierte Marktplätze, Marktteilnehmer und sog. RRMs (Registered Reporting Mechanisms). ACER macht mit dem Schreiben darauf aufmerksam, dass die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Übermittlung der im Rahmen von REMIT erhaltenen Daten weiterhin regelmäßig bewertet und überprüft werden. Darüber hinaus soll auch der Informationsaustausch zwischen ACER und den Datenmeldern intensiviert werden, um die Datenmeldungen im Rahmen der REMIT weiter zu verbessern. Nur mit einer hohen Datenqualität können ACER und die nationalen Regulierungsbehörden ihre gesetzlichen Marktüberwachungsaufgaben auf Basis valider Daten erfüllen.
Die Bundesnetzagentur bittet darum, das Schreiben von ACER zu beachten. Ziel ist es, europaweit eine verbessere Datenqualität zu erreichen. In Anhang I des Schreibens sind die häufigsten Arten von Datenqualitätsproblemen des vergangenen Jahres beschrieben. Beispielsweise wird die Problematik hervorgehoben, dass teilweise nicht korrekte Zeitstempel für die einzelnen Transaktionen zugewiesen werden. Eine eindeutige Zuordnung einer Transaktion zu dem Zeitpunkt, an dem diese stattgefunden hat, ist für die Analyse von manipulativem Verhalten von hoher Relevanz.
Ergänzend weist die Bundesnetzagentur auf die Pflicht zur Einhaltung der Transparenzverordnung (VO (EU) Nr. 543/2013) hin.