ACER: Neue Hinweise zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
Am 18.12.2020 veröffentlicht ACER eine Aktualisierung des Open Letter zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und zu den Auswirkungen auf die Registrierung der Marktteilnehmer und Datenmeldung unter Verordnung (EU) Nr. 1227/2012 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).
ACER macht darauf aufmerksam, dass Marktteilnehmer, die im Vereinigten Königreich niedergelassen oder ansässig sind - oder Marktteilnehmer aus Drittländern, die derzeit im Vereinigten Königreich registriert sind - und ab dem 31.12.2020 Transaktionen auf den Energiegroßhandelsmärkten der Europäischen Union abschließen, oder entsprechende Aufträge für den Handel erteilen, sich bei einer nationalen Regulierungsbehörde eines EU27-Mitgliedstaats, in dem sie überwiegend tätig sind, registrieren müssen (sogenannte „Re-registrierung"). Gleiches gilt für Marktteilnehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die verpflichtet sind, Lebenszyklusinformationen zu Transaktionen zu melden, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden.
Re-registrierung von derzeit im Vereinigten Königreich registrierten Marktteilnehmern
Marktteilnehmer, die derzeit im Vereinigten Königreich registriert sind, können ihre Registrierung bei einer nationalen Regulierungsbehörde eines EU27-Mitgliedstaats bereits vorbereiten.
Um eine Re-registrierung bei einer nationalen Regulierungsbehörde eines EU27-Mitgliedstaats durchzuführen, die das CEREMP System für die nationale Registrierung verwendet (dies ist insbesondere bei der Bundesnetzagentur der Fall), sollten die Marktteilnehmer die Funktion "Change Member State" im CEREMP-Registrierungssystem benutzen. Mit dieser Funktion wird das Registrierungsformular für die Re-registrierung bei der neuen nationalen Regulierungsbehörde mit den Informationen befüllt, die zuvor für die Registrierung im Vereinigten Königreich angegeben wurden. Die Marktteilnehmer müssen in den benutzerdefinierten Feldern für die "Change Member State"-Funktionalität ihren bisherigen UK ACER-Code angeben. Mit der Initiierung der "Change Member State"-Funktionalität für die Re-registrierung hat der Marktteilnehmer die Pflicht erfüllt, die Registrierung bei einer nationalen Regulierungsbehörde einzureichen.
ACER weist darauf hin, dass die Zeit, die die nationalen Regulierungsbehörden für die Prüfung eines Registrierungsantrags benötigen, in erster Linie von der Qualität der Registrierungsdaten abhängt, und bittet die Marktteilnehmer daher, ihren Antrag auf Re-registrierung vollständig und korrekt einzureichen. Das Genehmigungsverfahren für die Re-registrierung der UK Marktteilnehmer bei den nationalen Regulierungsbehörden der EU27 beginnt am 04.01.2021, d.h. am ersten Arbeitstag des Jahres 2021.
Datenmeldung
Marktteilnehmer können Transaktionsdaten bis zum 04.01.2021, d.h. bis zum ersten Arbeitstag nach dem Ende der Übergangsfrist für den EU Austritt des Vereinigten Königreichs am 31.12. 2020, weiterhin mit ihrem UK ACER-Code melden. Nach der Re-registrierung erhalten sie einen neuen ACER-Code für die Meldung von Transaktionsdaten ab dem 01.01.2021.
Jegliche Verzögerung bei der Meldung über den in Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission festgelegten Zeitrahmen hinaus, die sich aus dem Fehlen des EU-ACER-Codes oder einer anderen Marktteilnehmerkennung im Europäischen Register der Marktteilnehmer ergibt, sollte ACER von den RRMs über einen Contingency Report mitgeteilt werden. Die Agentur steht hierzu in engem Austausch mit den RRMs.
Darüber hinaus gibt ACER Hinweise bzgl. der Auswirkungen des EU Austritt des Vereinigten Königreichs auf die Anwendung des MiFID II-"C(6)-carve-out".
Dieser Artikel gibt eine gekürzte Fassung des ACER Open Letter wieder. Die Veröffentlichung von ACER kann hier abgerufen werden:
ACER Open Letter https://documents.acer-remit.eu/wp-content/uploads/20201218-Updated-Open-Letter-on-Brexit-1.pdf
Stand: 21.12.2020