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ACER: Hinweise zu Validierungsregeln

ACER aktualisiert die Validierungsregeln für die REMIT-Datenmeldung.

ACER wird neue Validierungsregeln für Gas- und Stromtransportdaten implementieren. Diese Regeln verlangen, dass der gemeldete Energieidentifizierungscode (EIC) Typ X, der zur Identifizierung eines Marktteilnehmers in den gemeldeten Daten verwendet wird, im Zentralen Europäischen Register der Marktteilnehmer (CEREMP) eingetragen ist.

ACER fordert daher die Marktteilnehmer auf, bei Transaktionen, die gemäß der REMIT meldepflichtig sind, nur einen EIC X-Code zu verwenden. Derselbe EIC X-Code muss in CEREMP eingetragen sein. Die Marktteilnehmer sollten sicherstellen, dass sie diese Vorgaben spätestens ab dem 30. Juni 2020 einhalten werden.

Die Agentur beabsichtigt, die Validierungsregeln in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 zu aktivieren. Das genaue Datum wird zu gegebener Zeit mitgeteilt. Bei Aktivierung der Validierungsregeln werden alle gemeldeten Datensätze, die EIC-Codes enthalten, die nicht im CEREMP vorhanden sind, zurückgewiesen. Ziel ist es, europaweit eine verbesserte Datenqualität zu erreichen.

Darüber hinaus weist ACER darauf hin, dass alle EIC Codes, die für die REMIT-Datenmeldung verwendet werden, als international gelten und daher auf der von ENTSO-E verwalteten Liste veröffentlicht werden sollten.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt den deutschen Marktteilnehmern, die Hinweise von ACER zu beachten.

Ergänzend weist die Bundesnetzagentur auf die Pflicht zur Einhaltung der Transparenzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 543/2013) hin.

ACER Hinweis: https://www.acer.europa.eu/Media/News/Pages/ACER-updates-validation-rules-under-REMIT.aspx