ACER: Fristverlängerungen bis 1.1.2021
ACER verlängert die Fristen für die Veröffentlichung von Insider-Informationen auf Plattformen und die Validierungsregeln.
Mit der Veröffentlichung des ACER REMIT Quarterly 1/2020 verlängert ACER zwei für die Marktteilnehmer relevante Fristen. Hintergrund ist der COVID-19 Ausbruch. Beide Fristen werden bis zum 1.1.2021 verlängert.
Die erste Fristverlängerung betrifft die Veröffentlichung von Insider-Informationen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011). ACER erachtet in der 5. Version der ACER-Guidance die Verwendung von Plattformen (sog. Inside Information Platforms – IIPs), die gewisse Mindestanforderungen erfüllen, als einzige effektive Veröffentlichungsweise für Insider-Informationen. Die Frist für die verpflichtende Verwendung dieser Plattformen ist nun bis zum 1.1.2021 verlängert worden. Die Bundesnetzagentur wird hierzu weitere Hinweise veröffentlichen und ihr Merkblatt 1 zur effektiven und rechtzeitigen Veröffentlichung von Insider-Informationen aktualisieren.
Die zweite Fristverlängerung betrifft die Implementierung von Validierungsregeln für Gas- und Stromtransportdaten. ACER fordert daher die Marktteilnehmer auf, bei Transaktionen, die gemäß REMIT meldepflichtig sind, nur einen EIC X-Code zu verwenden. Derselbe EIC X-Code muss in CEREMP eingetragen sein. Die Marktteilnehmer sollten sicherstellen, dass sie diese Vorgaben spätestens ab dem 1.1.2021 einhalten werden.
Merkblatt:
https://remit.bundesnetzagentur.de/cln_131/REMIT/DE/Informationen/Dokumente/start.html
ACER REMIT Quarterly 1/2020:
https://documents.acer-remit.eu/wp-content/uploads/REMITQuarterly_Q1_2020_corr.pdf