ACER veröffentlicht Open Letter zum Vertreter von Marktteilnehmenden aus Nicht-EU-Ländern und zu Pflichten von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen (PPAETs)
Zweck des Open Letters ist es, Marktteilnehmenden im Anschluss an die Überarbeitung der REMIT-Verordnung weitere Klarstellungen zum benannten Vertreter in Anhang I sowie zu den neuen Pflichten der PPEATs in Anhang II zu geben.
Der Open Letter ist für Marktteilnehmende von Interesse, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind sowie für sog. PPAETs (People Professionally Arranging or Executing Transactions) auf Märkten, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) fallen. Er ist im Kontext mit den bereits von ACER veröffentlichten Open Lettern vom 16.04.2024 und 30.07.2024 zu betrachten und zielt darauf ab, die häufigsten Fragen zu beantworten, die bis zum Datum der Veröffentlichung dieses Schreibens zu beiden Themen eingegangen sind.
Benennung eines Vertreters für Marktteilnehmende aus Nicht-EU-Ländern
Bis zum 08.11.2024 müssen in einem Drittland ansässige oder niedergelassene Marktteilnehmende, welche Geschäfte tätigen, die gemäß Artikel 8 Abs. 1 REMIT an ACER zu melden sind, einen Vertreter in einem Mitgliedstaat benennen, in dem sie tätig sind. Der Vertreter muss mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet sein, dass er effizient und fristgemäß mit den nationalen Regulierungsbehörden oder ACER zusammenarbeiten und den Beschlüssen und Auskunftsersuchen der nationalen Regulierungsbehörden oder ACER im Zusammenhang mit REMIT, einschließlich der Gewährung des Zugangs zu den verlangten Informationen, nachkommen kann. Die (einmalige) Registrierung und die Benennung des Vertreters müssen in demselben Mitgliedstaat erfolgen. Soll der Vertreter in einem anderen Mitgliedstaat benannt werden als der, in dem der Marktteilnehmende registriert ist, so muss eine Änderung der Registrierung vorgenommen werden. Marktteilnehmende müssen die Kontaktdaten des Vertreters zukünftig in CEREMP hinterlegen. Entsprechende Eingabefelder werden voraussichtlich Anfang Oktober 2024 im System verfügbar sein.
Neue Anforderungen an PPAETs
Gemäß Artikel 15 Abs. 1 und 2 der Änderungsverordnung (EU) 2024/1106 sind PPAETs verpflichtet, ACER und die zuständige nationale Regulierungsbehörde über mögliche Verstöße gegen Artikel 3, 4 oder 5 REMIT zu informieren. Die Verpflichtungen für PPAETs gemäß Artikel 15 Abs. 1 der VO (EU) 2024/1106 gelten bereits ab dem 07.05.2024. Abweichend vom allgemeinen Inkrafttreten gelten die Verpflichtungen für die PPETs gemäß Artikel 15 Abs. 2 der VO (EU) 2024/1106 erst ab dem 08.11.2024.
Der Open Letter zum benannten Vertreter von Marktteilnehmenden aus Nicht-EU-Ländern und zu den Pflichten von PPAETs kann unter folgendem Link abgerufen werden: